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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen RealPilot SL (nachfolgend 'Anbieter') und dem Kunden (nachfolgend 'Kunde') über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung RealPilot. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Plattform RealPilot zur Verfügung. RealPilot umfasst Makler-Kooperation über den Community Hub, automatisierte Qualifizierung und Kommunikation von Immobilienanfragen, einen dokumentierten Kundenschutz- und Besichtigungs-Lifecycle zwischen kooperierenden Maklern (siehe § 7a) sowie optionale KI-Workflows. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif: Solo, Team, Office oder Enterprise für die Plattform; Starter, Growth oder Pro für die optionalen KI-Workflows.

§ 3 Leistungen und Verfügbarkeit

Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt. Der Anbieter behält sich vor, den Leistungsumfang angemessen weiterzuentwickeln und anzupassen.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach gewähltem Zahlungsmodell. Bei jährlicher Zahlung gilt ein Rabatt von 20 %. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, den Zugang zur Plattform zu sperren.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Monatliche Abonnements können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Jährliche Abonnements laufen 12 Monate und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht 60 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung ist per E-Mail an hello@realpilot.io zu richten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung. Soweit der Kunde über die Plattform personenbezogene Daten seiner Endkunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Endkundendaten verantwortlich; der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter.

§ 7 KI-Workflows (optional)

Die KI-Workflows der Plattform (z. B. „Erste Antwort", „Follow-up", „Auto-Matching") sind optionale Funktionen. Sie generieren auf Basis großer Sprachmodelle Vorschläge und Antworten; die endgültige Entscheidung und Veröffentlichung liegt stets beim Kunden („Approve-before-Send"). Der Anbieter übernimmt keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Konsequenzen automatisch generierter Inhalte. Bei Aktivierung der KI-Workflows können personenbezogene Daten zusätzlich an spezialisierte Unterauftragsverarbeiter (LLM-Anbieter) übermittelt werden; die jeweils aktuelle Liste findet sich unter /legal/sub-prozessoren. Stand 13.05.2026 sind die KI-Workflows technisch deaktiviert. Vor Aktivierung wird der Kunde per E-Mail über die zusätzlichen Verarbeiter und die Erweiterung dieses Vertrags informiert.

§ 7a Kundenschutz und Provisionsanspruch zwischen kooperierenden Maklern

(1) Kundenregistrierung. Sobald ein Makler über die Plattform eine Match-Anfrage zu einem Kundenprofil eines anderen Maklers stellt, prüft der Property-Owner (Anbieter des Objekts) ob in seinem eigenen Bestand bereits ein identischer Endkunde geführt wird. Bestätigt er die Anfrage („Kundenregistrierung verifiziert"), erkennt er an, dass keine Doppelvertretung vorliegt. Lehnt er ab, schließt sich die Kooperation automatisch. (2) Kein Kundenschutz vor Besichtigung. Die Kundenregistrierung allein begründet keinen Provisionsanspruch. Sie dient ausschließlich der Doppelvertretungs-Prüfung. (3) Besichtigung als auslösendes Ereignis. Findet auf Basis der Kooperation eine Besichtigung des Objekts mit dem Endkunden statt, bestätigen beide Makler diese in der Plattform unabhängig voneinander („Besichtigung bestätigen"). Mit beidseitiger Bestätigung gilt der Kundenschutz als aktiviert. (4) Wirkung des aktiven Kundenschutzes. Mit Aktivierung des Kundenschutzes ist der gemäß Abs. 5 vereinbarte Provisionssplit zwischen den beiden beteiligten Maklern verbindlich. Erhält einer der beiden Makler innerhalb von 12 Monaten ab Aktivierungs-Zeitpunkt eine Maklerprovision aus dem Verkauf bzw. der Vermietung des streitgegenständlichen Objekts an den durch diese Kooperation registrierten Endkunden, ist die Provision zwischen den beiden Maklern nach dem in der Plattform dokumentierten Schlüssel zu teilen. (5) Provisionssplit. Der bei Annahme der Kooperation festgelegte Split (z. B. 50/50, 60/40) ist Vertragsbestandteil zwischen den beiden Maklern. RealPilot SL ist nicht Vertragspartei dieser Provisionsabrede; der Anbieter dokumentiert sie nur. (6) Streitfall. Bei einseitiger Besichtigungsbestätigung ohne Reaktion der anderen Seite innerhalb von 14 Tagen kann der bestätigende Makler bei RealPilot eine Klärung über die Plattform-Mailbox support@realpilot.io anstoßen. RealPilot stellt den dokumentierten Audit-Trail (Bestätigungs-Zeitstempel, Chat-Verlauf, Kooperations-Status) als Beweismittel zur Verfügung. Die endgültige rechtliche Klärung obliegt den beteiligten Maklern bzw. der Standes- oder Schiedsgerichtsbarkeit. (7) Beweismittel. RealPilot speichert alle Kundenschutz-relevanten Ereignisse als unveränderlichen Audit-Log mindestens 10 Jahre lang (handelsrechtliche Beweispflicht). Beide Makler können diesen Audit jederzeit als PDF-Export anfordern. (8) Ausschluss bei Rücktritt. Ein einseitiger Rücktritt einer der beiden Makler vor Aktivierung des Kundenschutzes (also vor beidseitig bestätigter Besichtigung) ist möglich und begründet keinen Provisionsanspruch.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für Folge-, Mangelfolge- oder mittelbare Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Klarstellung: Der Anbieter ist nicht Vertragspartei der zwischen kooperierenden Maklern abgeschlossenen Provisionsabreden (§ 7a Abs. 5). Provisionsstreitigkeiten zwischen Maklern fallen ausdrücklich nicht in den Haftungsbereich des Anbieters; dieser stellt lediglich den Audit-Trail als Beweismittel zur Verfügung (§ 7a Abs. 7).

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Palma de Mallorca). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen.